MOTAWI bowling Hausordnung

Da beim Bowling in erster Linie immer der Spaß und die Freude im Vordergrund stehen sollen, und das auch so bleiben soll, haben wir einmal beschlossen eine kleine Hausordnung aufzustellen, mit der Bitte um Beachtung und Einhaltung:

  1. Das Betreten der Bahn ist verboten. Vorsicht Unfall- und Rutschgefahr!
  2. Den Aufforderungen unseres Personals ist Folge zu leisten!
  3. Kinder und Jugendliche müssen von mindestens einer volljährige Aufsichtsperson (Erziehungsperson, Lehrer, Eltern o.ä.) dauerhaft begleitet werden. Diese Aufsichtsperson haftet für die Kinder und ist für die Umsetzung der Hausordnung zuständig. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Kinder nicht auf den Bahnen herumrennen, toben oder umherspringen, um Verletzungen zu vermeiden und andere Gäste nicht zu stören.
  4. Es darf nur in Bowlingschuhen gespielt werden – wir führen Bowlingschuhe ab Größe 24. Die Bahnen/der Bahnenbereich ist nur mit Bowlingschuhen zu betreten, auch wenn nicht gespielt wird. Das Bowlingcenter darf mit diesen Schuhen nicht verlassen werden!
  5. Selbstmitgebrachte Bowlingbälle nutzt jeder Bowlingspieler auf sein eigenes Risiko.
  6. Bei Glasbruch ist das Servicepersonal zu informieren und der Spielbetrieb bis zur Reinigung zu unterbrechen!
  7. Wir sind ein Gastronomiebetrieb. Das Mitbringen und Verzehren von eigenen Getränken und Speisen ist bei uns verboten! Bei Nichteinhaltung berechnen wir deshalb ein Bußgeld in Höhe von 25 €. Wir gestatten allerdings das Mitbringen einer Geburtstagstorte bei der Buchung von Kindergeburtstagen. Wir erlauben uns aber hierfür eine Service-Pauschale von 1,90 € pro Person zu erheben. Alternativ könnt ihr gerne einen Geburtstagkuchen in unserem Haus bestellen.
  8. Alle Speisen sind im Restaurantbereich zu verzehren.
  9. Das Rauchen und Trinken alkoholischer Getränke ist für Jugendliche unter 18 Jahren nach dem Jugendschutzgesetz in unserem Haus verboten!
  10. Die anfallenden Kosten für das Bowlingspielen und für die Schuhe werden bitte vorab am Counter entrichtet! Die Speisen- und Getränkerechnung ist beim Servicepersonal zu bezahlen!
  11. Der Anspruch auf eine bestimmte Bahn ist ausgeschlossen!
  12. Bei Reservierungen bitte 10 Minuten vor Spielbeginn erscheinen. Ein Anspruch auf die Reservierung verfällt nach einer Überschreitung von 10 Minuten nach der geplanten Anfangszeit! Ein verspäteter Spielbeginn berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises!
  13. Jeder Gast verpflichtet sich, sich an Reservierungszeiten zu halten. Dies auch bei eventuellen Betriebsstörungen oder wenn die Vormieter der Bahn diese nicht pünktlich verlassen haben. Eine Verlängerung oder Verschiebung der Mietzeit ist bei bereits anschließender Belegung nicht möglich!
  14. Angefangene Spiele oder angefangene Stunden, die nicht zu Ende gespielt wurden, werden anteilig abgerechnet!
  15. Bei Maschinenausfall oder sonstigen Betriebsstörungen kann kein Ersatz/keine Reduzierung des Spielpreises gewährt werden – der Ausfall wird als höhere Gewalt gewertet! Wir sind stets bemüht Ausfälle zu verhindern oder schnellstmöglich zu beheben. Informiert uns umgehend, sollte es Probleme mit/auf der Bahn geben.
  16. Das Bowlingspielen auf ausgeschalteten Maschinen ist verboten! Bei Beschädigung haftet der Gast.
  17. Für Schäden und Verluste privater Gegenstände übernehmen wir keine Haftung!
  18. Sichtlich und stark angetrunkenen Gästen wird der Eintritt nicht gewährt!
  19. Bei Buchung eines Kindergeburtstagspakets decken wir die Tische standardmäßig festlich ein. Wir gestatten aber auch das Mitbringen eigener Dekorationen in unseren Räumen. Konfetti und Luftschlangen sind dabei jedoch verboten (Bußgeld 100 €) und die Dekoration ist im Anschluss wieder selbstständig und vollständig durch den Gast zu entsorgen.

Jeder Gast erklärt sich, mit dem Betreten des Bowlingcenter MOTAWI mit der Hausordnung einverstanden zu sein!