MOTAWI bowling Hausordnung
Da beim Bowling in erster Linie immer der Spaß und die Freude im Vordergrund stehen sollen, und das auch so bleiben soll, haben wir einmal beschlossen eine kleine Hausordnung aufzustellen, mit der Bitte um Beachtung und Einhaltung:
- Das Betreten der Bahn ist nicht gestattet. Vorsicht Unfall- und Rutschgefahr!
- Es darf nur in Bowlingschuhen gespielt werden. Das Bowlingcenter darf mit diesen Schuhen nicht verlassen werden!
- Bei Glasbruch ist der Spielbetrieb bis zur Reinigung zu unterbrechen!
- Bei Reservierungen bitte 10 Minuten vor Spielbeginn erscheinen. Ein Anspruch auf die Reservierung verfällt nach einer Überschreitung von 10 Minuten nach der geplanten Anfangszeit!
- Die anfallenden Kosten für das Bowlingspiel und für die Schuhe sind bitte am Counter zu begleichen! Die Speisen und Getränkerechnung ist beim Servicepersonal zu bezahlen!
- Angefangene Spiele oder angefangene Stunden, die nicht zu Ende gespielt wurden, werden anteilig abgerechnet!
- Jeder Gast verpflichtet sich, sich an Reservierungszeiten zu halten. Dies auch bei evtl. Betriebsstörungen oder wenn die Vormieter der Bahn diese nicht pünktlich verlassen haben sollten. Eine Verlängerung oder Verschiebung der Mietzeit ist bei bereits anschließender Belegung nicht möglich!
- Der Anspruch auf eine bestimmte Bahn ist ausgeschlossen!
- Bei Maschinenausfall oder sonstigen Betriebsstörungen kann kein Ersatz gewährt werden, der Ausfall wird als höhere Gewalt gewertet!
- Ein verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises!
- Den Aufforderungen unseres Personals ist Folge zu leisten!
- Selbstmitgebrachte Bowlingbälle nutzt jeder Bowlingspieler auf sein eigenes Risiko!
- Das Bowlingspielen auf ausgeschalteten Maschinen ist Verboten! Bei Beschädigung haftet der Gast.
- Bei Störungen der Bowlingmaschinen bitte direkt am Counter Bescheid geben.
- Das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen ist untersagt! Das Rauchen und Trinken alkoholischer Getränke, ist für Jugendliche nach dem Jugendschutzgesetz verboten!
- Für Schäden und Verluste privater Gegenstände übernehmen wir keine Haftung!
- Sichtlich und stark angetrunkenen Gästen wird der Eintritt nicht gewährt!
- Erziehungspersonen, Lehrer, Eltern bzw. die Verantwortlichen der Kinder übernehmen alleine die Aufsichtspflicht!
Jeder Gast erklärt sich, mit dem Betreten des Bowlingcenter MOTAWI mit der Hausordnung einverstanden zu sein!